Von den in der EU erlaubten Hilfs- und Zusatzstoffen sind durch die EU-ÖKO-Verordnung nur wenige für die Produktion zugelassen. Zu den wenigen zugelassenen Stoffen zählt NOBELMIN-Talkum.
Da der menschliche Organismus Talkum weder aufnehmen noch verwerten kann und es unverändert wieder ausscheidet, gilt das Material als gesundheitlich unbedenklich.
Dies nützt die Lebensmittelindustrie und setzt Talkum wegen seiner natürlichen Eigenschaften und seiner Wirkung bei der Herstellung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln als Trennmittel und als Wirkstoffträger ein.